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   LSG Bayern, 28.06.2005 - L 11 B 212/05 AY ER   

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https://dejure.org/2005,12533
LSG Bayern, 28.06.2005 - L 11 B 212/05 AY ER (https://dejure.org/2005,12533)
LSG Bayern, Entscheidung vom 28.06.2005 - L 11 B 212/05 AY ER (https://dejure.org/2005,12533)
LSG Bayern, Entscheidung vom 28. Juni 2005 - L 11 B 212/05 AY ER (https://dejure.org/2005,12533)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe bei rechtsmissbräuchlicher Beeinflussung der Dauer eines Aufenthaltes durch einen Asylbewerber; Anforderungen an das Vorliegen einer rechtsmissbräuchlichen Beeinflussung

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylbLG § 2 Abs. 1; RL 2003/9/EG Art. 16 Abs. 1
    D (A), Asylbewerberleistungsgesetz, Aufenthaltsdauer, Rechtsmissbrauch, Folgeantrag, Mehrfachantragstellung, einstweilige Anordnung, vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), Eilbedürftigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Bayern, 28.06.2005 - L 11 B 212/05
    Bei der hier erforderlichen Überprüfung der Sach- und Rechtslage (im Einzelnen dazu BVerfG vom 12.05.2005 Az: 1 BvR 569/05) zeigt sich, dass der Ast zum Teil kein Anordnungsgrund und im Übrigen kein Anordnungsanspruch zur Seite steht.

    Das BVerfG hat in seiner Entscheidung vom 12.05.2005 Az: 1 BvR 569/05 ausdrücklich klargestellt, dass die Gerichte (hier: die Sozialgerichte) eine Verletzung der grundgesetzlichen Gewährleistung der Menschenwürde, auch wenn sie nur möglich erscheint oder nur zeitweilig andauert, zu verhindern haben.

    Mithin führt auch die im Eilverfahren vorzunehmende umfassende Güter- und Folgenabwägung (vgl. hierzu BVerfG vom 12.05.2005 aaO) zu keinem anderen Ergebnis.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.04.2003 - 12 B 10469/03

    Sozialhilfe, Grundsicherung, einstweilige Anordnung, unzumutbare Nachteile,

    Auszug aus LSG Bayern, 28.06.2005 - L 11 B 212/05
    Gleichwohl schlössen es die besonderen Anforderungen an das Eilverfahren andererseits nicht aus, dass die Gerichte den Grundsatz der unzulässigen Vorwegnahme der Hauptsache dadurch beachten, dass sie z.B. Leistungen nur mit einem Abschlag zusprechen (vgl. etwa OVG RhPf vom 04.04.2003 FEVS 54, 544 = SAR 2003, 68 = NVwZ-RR 2003, 657; OVG NRW vom 10.05.2002 FEVS 54, 174 = ZFSH/SGB 2002, 610 = NDV-RD 2002, 71; HessVGH vom 20.04.2004 FEVS 56, 67 = ZFSH/SGB 2004, 487 = info also 2004, 171; OVG Bbg vom 07.05.2002 FEVS 54, 371; Grieger in Rothkegel, Sozialhilferecht, 2005, S.709 f).
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus LSG Bayern, 28.06.2005 - L 11 B 212/05
    Das ist etwa dann der Fall, wenn dem ASt ohne eine solche Anordnung schwere oder unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so BVerfG vom 25.10.1988 BVerfGE 79, 69/74 und vom 19.10.1977 BVerfGE 46, 166/179; Niesel, Sozialgerichtsprozess, 4.Auflage 2005, Rdnr 643).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Bayern, 28.06.2005 - L 11 B 212/05
    Das ist etwa dann der Fall, wenn dem ASt ohne eine solche Anordnung schwere oder unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so BVerfG vom 25.10.1988 BVerfGE 79, 69/74 und vom 19.10.1977 BVerfGE 46, 166/179; Niesel, Sozialgerichtsprozess, 4.Auflage 2005, Rdnr 643).
  • LSG Bayern, 08.04.2005 - L 11 B 103/05

    D (A), Asylbewerberleistungsgesetz, Aufenthaltsdauer, Folgeantrag,

    Auszug aus LSG Bayern, 28.06.2005 - L 11 B 212/05
    Der Senat neigt zudem, wie bereits im Beschluss vom 08.04.2005 Az: L 11 B 103/05 AY ER angedeutet, entgegen der Auffassung des SG dazu, das Vorliegen eines Anordnungsgrundes auch im Übrigen zu verneinen.
  • BVerwG, 29.09.1998 - 5 B 82.97

    Asylrecht - Verfassungsmäßigkeit der §§ 1 , 3 , 6 , 9 AsylbLG

    Auszug aus LSG Bayern, 28.06.2005 - L 11 B 212/05
    Eine solche Leistungskürzung ist der Ast auch zumutbar, weil durch die Leistungen nach §§ 3 ff AsylbLG, die sie vom Ag weiterhin erhält, die Gewährung der gemäß Art. 1 Abs. 1, Art. 20 Grundgesetz (GG) garantierten Mindestvoraussetzungen für ein menschenwürdiges Dasein gesichert sind, was nicht zuletzt auch durch § 6 AsylbLG gewährleistet wird (BVerwG vom 29.09.1998 FEVS 49, 97 = Buchholz 436.0 § 120 BSHG Nr. 18).
  • LSG Baden-Württemberg, 28.03.2007 - L 7 AY 1386/07

    Asylbewerberleistung - einstweiliger Rechtsschutz - Anordnungsgrund - Sozialhilfe

    Zwar geht der Senat grundsätzlich davon aus, dass bei einem glaubhaft gemachten Anspruch auf Gewährung (höherer) Leistungen regelmäßig auch ein Anordnungsgrund besteht, so dass im Anwendungsbereich des AsylbLG dem Hilfebedürftigen im Regelfall nicht zuzumuten ist, bis zur rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache mit den im Vergleich zu den Leistungen nach § 2 Abs. 1 AsylbLG spürbar abgesenkten Grundleistungen (§ 3 AsylbLG) auskommen zu müssen (Beschluss des Senats vom 15. November 2005 - L 7 AY 4413/05 ER-B - SAR 2006, 33; a.A. wohl Bayerisches LSG, Beschluss vom 28. Juni 2005 - L 11 B 212/05 AY ER - FEVS 57, 106).

    Vielmehr bezweckt die Neuregelegung eine leistungsrechtliche Begünstigung derjenigen Hilfeempfänger, die sich nicht rechtsmissbräuchlich im Sinne der Regelung verhalten, um auf diese Weise den Anreiz zur rechtsmissbräuchlichen Asylantragstellung einzuschränken und zu einer Reduzierung der Anträge und damit zu einer Verfahrensbeschleunigung zu gelangen (LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 20. Dezember 2005 - a.a.O.; Bayerisches LSG, Beschluss vom 28. Juni 2005, a.a.O.).

  • LSG Hessen, 20.09.2007 - L 6 AY 5/07

    Asylbewerberleistung - Sozialhilfe nach längerer Aufenthaltsdauer -

    Ist jedoch das soziokulturelle Existenzminimum durch diese Leistungen gesichert, so ist eine Eilbedürftigkeit im Hinblick auf die Erlangung der noch höheren Analogleistungen nach den Vorschriften des SGB XII nicht begründbar (so auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.12.2005, Az. L 20 (9) B 37/05 SO ER; Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 28.06.2005, Az. L 11 B 212/05 AY ER).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 07.03.2006 - L 8 B 13/05

    Einstweiliger Rechtsschutz im sozialgerichtlichen Verfahren bei der Herabsetzung

    Die entgegenstehende Auffassung des Bayrischen Landessozialgerichtes (Beschluss vom 28. Juni 2005, Az.: L 11 B 212/05 AY ER) vermag nicht zu überzeugen.
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